LAG München - Urteil vom 10.12.1999
10 Sa 543/99
Normen:
MTV AVA (MTV für die Mitarbeiter/innen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften) § 1 ; TVG § 3 Abs. 1, Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 21.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 2323/96

Tarifkonkurrenz: Spezialitätsprinzip

LAG München, Urteil vom 10.12.1999 - Aktenzeichen 10 Sa 543/99

DRsp Nr. 2002/14939

Tarifkonkurrenz: Spezialitätsprinzip

1. Für Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für die Mitarbeiter/innen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften fallen, findet der für allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag über Sonderzahlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 22./23.06.1993 keine Anwendung. 2. Nach dem Manteltarifvertrag für die Mitarbeiter/innen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld, die bis zum 30.11. eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Normenkette:

MTV AVA (MTV für die Mitarbeiter/innen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften) § 1 ; TVG § 3 Abs. 1, Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien besteht Streit über die Bezahlung eines Betrages von DM 2.349,65 brutto, den der Kläger als anteiliges tarifliches Weihnachtsgeld für das Jahr 1996 gegen die Beklagte geltend macht.