LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.11.2008
6 Sa 178/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5; FKlG § 10, § 11 Abs. 2; PsychE- UmwG Art. 3 Abs. 3; TVÜ-Länder § 2 Abs. 1; TV-L § 1; TV-L § 20; TV-L § 41; TV-L § 42; TVÜ-Ärzte § 1 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 5 Ca 406 b/08 vom 02.04.2008,

Tarifliche Sonderzuwendung für einen Arzt außerhalb von Universitätskrankenhäusern - Auslegung vertraglicher Bezugnahmeklausel zur Geltung ersetzender Tarifverträge - Rechtsformwechsel im Zuge der Umgestaltung psychiatrischer Fachkliniken

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 178/08

DRsp Nr. 2009/3194

Tarifliche Sonderzuwendung für einen Arzt außerhalb von Universitätskrankenhäusern - Auslegung vertraglicher Bezugnahmeklausel zur Geltung ersetzender Tarifverträge - Rechtsformwechsel im Zuge der Umgestaltung psychiatrischer Fachkliniken

1. Durch Art. 3 Abs. 3 PsychE- UmwG wurde § 10 FKlG (Fachklinikgesetz) außer Kraft gesetzt, so dass die Sicherung der Fortgeltung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes durch das Fachklinikgesetz entfällt; die Arbeitsverhältnisse zwischen den Arbeitnehmern und der die Fachkliniken übernehmenden GmbH bestimmen sich in der Folgezeit nur noch nach den zwischen ihnen bestehenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. 2. Werden im Arbeitvertrag der BAT und die diesen "ergänzenden und ändernden" Tarifverträge in Bezug genommen, ergibt die Auslegung dieser vertraglichen Regelung, dass hiervon auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge erfasst sind. 3. Die Tarifverträge TV-L und TV-Ärzte ersetzen den ehemaligen BAT.