LAG Hamm - Urteil vom 14.06.2006
18 Sa 58/06
Normen:
MTV für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus § 19 § 23 § 24 ; MTV für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus Anlage 7 II Nr. 1 ( § 100) ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4434/05

Tarifliche Urlaubsansprüche bei langandauernder Erkrankung und Bewilligung von Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus

LAG Hamm, Urteil vom 14.06.2006 - Aktenzeichen 18 Sa 58/06

DRsp Nr. 2006/27844

Tarifliche Urlaubsansprüche bei langandauernder Erkrankung und Bewilligung von Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus

»Die Bewilligung von Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III auf Antrag des Arbeitnehmers bei langandauernder Erkrankung führt nicht dazu, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als ob kein Arbeitsverhältnis im Sinne der tariflichen Urlaubsregelung des MTV für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus mehr besteht. Maßgeblich für die tariflichen Urlaubsansprüche ist auch weiterhin der fortdauernde rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses.«

Normenkette:

MTV für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus § 19 § 23 § 24 ; MTV für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus Anlage 7 II Nr. 1 ( § 100) ;

Tatbestand:

Der am 20.08.1957 geborene Kläger war in der Zeit vom 16.11.1973 bis zum 08.06.1979 bei der Firma B4xxxxx AG N2xxxxxxxxx als Bergjungarbeiter und zuletzt als Hauer tätig.

Am 02.09.1980 trat er in den Betrieb der Beklagten als Hauer ein.