LAG Düsseldorf - Urteil vom 06.06.2006
14 Sa 998/05
Normen:
TVG § 1 ; ZVK-TV Brot- und Backwarenindustrie § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 8668/04

Tarifliche Zusatzversorgung für Betrieb zur industriellen Produktion halbfertiger tiefgefrorener Backspezialitäten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 998/05

DRsp Nr. 2007/870

Tarifliche Zusatzversorgung für Betrieb zur industriellen Produktion halbfertiger tiefgefrorener Backspezialitäten

»Ein Betrieb zur industriellen Produktion halbfertiger, tiefgefrorener Backspezialitäten wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfasst, wenn die Produkte mit Waren aus dem Angebot der handwerklichen Bäckereien auf dem Markt unmittelbar konkurrieren (hier: Backwaren zum Aufbacken bzw. Fertigbacken).«

Normenkette:

TVG § 1 ; ZVK-TV Brot- und Backwarenindustrie § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin einen Beitrag zur Zusatzversorgung zu zahlen.