LAG München - Urteil vom 29.07.2010
3 Sa 217/10
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; TV-L § 26 Abs. 2 Buchst. b; TV-L § 26 Abs. 1 S. 6; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 10454/09

Tariflicher Ausschluss des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Abgeltung übergesetzlichen Tarifurlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

LAG München, Urteil vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 217/10

DRsp Nr. 2010/19068

Tariflicher Ausschluss des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Abgeltung übergesetzlichen Tarifurlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Nach Aufgabe der sog. Surrogationstheorie durch das BAG (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07) unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch als "normaler" Zahlungsanspruch in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub und den Schwerbehindertenzusatzurlaub den tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

1. Auf die Berufung des Klägers gegen das Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 11.02.2010 - 3 Ca 10454/09 - geändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.118,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 8.033,71 für die Zeit vom 01.04.2009 bis 30.07.2009, aus € 3.264,94 für die Zeit vom 31.07.2009 bis 26.11.2009 und aus € 3.118,52 seit 27.11.2009 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; TV-L § 26 Abs. 2 Buchst. b; TV-L § 26 Abs. 1 S. 6; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Abgeltung übergesetzlichen tariflichen Urlaubs, den der Kläger wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr einbringen konnte.