LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.12.2010
5 Sa 930/10
Normen:
MTV-DP AG § 38 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Göttingen, vom 20.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 463/09

Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 930/10

DRsp Nr. 2011/4093

Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

1. Als (normaler) Geldleistungsanspruch unterfällt der Urlaubsabgeltungsanspruch denklogisch und zwingend den tariflichen Ausschlussfristen. 2. Gemeinschaftsrecht steht dem nicht entgegen; es schützt nur die Arbeitnehmerin, die krankheitsbedingt gehindert ist, ihre Urlaubsansprüche zu realisieren, nicht aber diejenige, die untätig bleibt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 20.05.2010 - 1 Ca 463/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV-DP AG § 38 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung, wobei insbesondere die Frage streitig ist, ob dieser Abgeltungsanspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterfällt.

Wegen des gesamten erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bl. 2 bis 4 desselben, Bl. 53 bis 54 der Gerichtsakte, verwiesen.