LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.12.2010
13 Sa 1050/10
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; RTV § 20;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 05.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 26/10

Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 1050/10

DRsp Nr. 2011/4609

Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird als Geldanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und unterliegt tariflichen Ausschlussfristen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 05.05.2010, 7 Ca 26/10, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 4.121,60 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; RTV § 20;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Abgeltung von 35 Urlaubstagen Jahresurlaub 2007 und Urlaub für die Monate Januar und Februar 2008 in Höhe von 4.121,60 € brutto.

Der 1954 geborene Kläger war von 1990 bis zum 28.02.2008 bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Rahmentarifvertrag vom 16.03.2005, abgeschlossen zwischen Kommunalem Arbeitgeberverband B-Stadt und der Gewerkschaft ver.di, Anwendung. Auf den Inhalt des Tarifvertrages, Bl. 31 f. d.A., wird Bezug genommen.

Der Kläger war ab 15.11.2006 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auch darüber hinaus arbeitsunfähig. Er bezieht seit März 2008 Rente wegen Erwerbsminderung.