LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.09.1999
13 Sa 28/99
Normen:
TVG § 4 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 23.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 412/98

Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 28/99

DRsp Nr. 2002/7736

Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen

1. Die freiwillige Sozialleistung dient nicht der unmittelbaren Abgeltung einer zeitlich bestimmbaren Arbeitsleistung, sie wird aber dennoch nicht unentgeltlich und vom Arbeitsverhältnis unabhängig erbracht. Eine solche Leistung ist dazu bestimmt, die bereits erbrachte und noch erwartete Betriebstreue zu vergüten. Weiterhin sei es typisch für betriebliche Sozialleistungen, dass sie auf besondere Bedürfnisse abstellen, die nicht bei allen Arbeitnehmern in gleichem Umfang feststellbar sein müssten. 2. Hiervon ausgehend handelt es sich bei der Zusage, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung den Arbeitnehmern zu erstatten, nicht um eine Sozialleistung im engeren Sinne, denn die Bezahlung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ist eng gekoppelt an die Bruttogehaltszahlung. An einer Verpflichtung fehlt es deshalb, wenn wegen fehlender Arbeitsleistung kein Lohn oder Gehalt zu zahlen ist, wie dies etwa nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfristen der Fall ist.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 3 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 01.08.2001 - 4 AZR 130/00 - sowie die Parallelentscheidung des BAG vom 01.08.2001 - 4 AZR 129/00 -.

Vorinstanz: ArbG Karlsruhe, vom 23.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 412/98