1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg -, Az.:
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der vereinbarten Befristung vom 05.11.2012 nicht zum 30.11.2013 beendet worden ist.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte ¾ und der Kläger ¼ zu tragen.
4. Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.
Die Revision für den Kläger wird nicht zugelassen.
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