LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.03.2008
9 Ta 40/08
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; MTV § 1 Ziff. 2 Satz 2 § 24 § 27 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 18.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 489/07

Tarifvertragliche Vergütungsansprüche kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unabhängig vom Abschluss neuer Arbeitsverträge

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2008 - Aktenzeichen 9 Ta 40/08

DRsp Nr. 2008/14627

Tarifvertragliche Vergütungsansprüche kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unabhängig vom Abschluss neuer Arbeitsverträge

Die in § 1 Ziff. 2 Satz 2 des MTV normierte Verpflichtung, "entsprechende Arbeitsverträge" abzuschließen, führt nicht zur Unanwendbarkeit des Tarifvertrag vor Abschluss derartiger Arbeitsverträge und somit zur Unbegründetheit tarifvertraglicher Ansprüche; § 1 Ziff. 2 Satz 2 MTV knüpft an das In-Kraft-Treten des Tarifvertrages als Rechtsfolge die Verpflichtung zum Abschluss entsprechender Arbeitsverträge, nicht aber wird der Abschluss von Arbeitsverträgen zur Voraussetzung für das In-Kraft-Treten des Tarifvertrages gemacht, wenn die Frage des In-Kraft-Tretens eigenständig (in § 27 MTV) geregelt ist.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; MTV § 1 Ziff. 2 Satz 2 § 24 § 27 ;

Tatbestand: