Der Kläger - früher planmäßiger Staatsbeamter und zuletzt Ministerialrat der Besoldungsgruppe A 1 a beim Reichswirtschaftsministerium - wird seit dem 01. Dezember 1951 als Leiter der Abteilung Berufsbildung bei dem beklagten Land Baden-Württemberg in einer Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe II TO.A (vorher III) beschäftigt. Er meint, untertariflich besoldet zu sein und verlangt Einreihung in die Vergütungsgruppe I TO.A.
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