1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 26.04.2010 - 2 Ca 4886/10 - teilweise abgeändert.
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.02.2010 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 2/3 und das beklagte Land 1/3.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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