Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. März 2013 - -, soweit die abgetrennten Ansprüche betroffen sind, die der Kläger für die Zeit von Januar 2007 bis September 2007 in einer Gesamthöhe von 366.318,00 EUR (in Worten: Dreihundertsechsundsechzigtausenddreihundertachtzehn und 0/100 Euro) geltend macht, abgeändert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|