LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.07.2018
24 Sa 591/18
Normen:
VTV § 1 Abs. 2; SokaSiG § 7 Abs. 6; SokaSiG § 7 Abs. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 64 Ca 80302/17

Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen hergestellte Glas- und Stahlkonstruktionen herstellenden und montierenden Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2018 - Aktenzeichen 24 Sa 591/18

DRsp Nr. 2019/2250

Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen hergestellte Glas- und Stahlkonstruktionen herstellenden und montierenden Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Die Herstellung und Montage individuell nach Kundenvorgaben gefertigter Metall- und Glaskonstruktionen fällt nicht in den Geltungsbereich des VTV.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.11.2017 - 64 Ca 80302/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

VTV § 1 Abs. 2; SokaSiG § 7 Abs. 6; SokaSiG § 7 Abs. 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Beitragsforderungen für den Zeitraum Dezember 2011 bis November 2012 nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) bzw. nach dem Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz (SokaSiG).