LAG Düsseldorf - Urteil vom 01.02.2006
12 Sa 1603/05
Normen:
TzBfG § 8 ; BAT-KF § 15b ; BAT § 15b ;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 26.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1405/05

Teilzeitanspruch bei Kinderbetreuung nach Mentorenprinzip

LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2006 - Aktenzeichen 12 Sa 1603/05

DRsp Nr. 2006/19710

Teilzeitanspruch bei Kinderbetreuung nach Mentorenprinzip

»Zur Frage, inwieweit das Organisationskonzept, die wegen Verhaltensschwierigkeiten in einem Haus untergebrachten Kinder und Jugendlichen (zw. 6 und 18 Jahre alt) durch vollzeitbeschäftigte Erzieher nach dem "Mentorenprinzip" zu betreuen, dem Teilzeitanspruch nach § 15 b BAT-KF entgegen steht.«

Normenkette:

TzBfG § 8 ; BAT-KF § 15b ; BAT § 15b ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt die Zustimmung des Beklagten zur Verringerung ihrer Arbeitszeit von bislang 38,5 Wochenstunden auf 20 Wochenstunden.

Die Klägerin trat gemäß Arbeitsvertrag vom 28.03.2000 zum 15.03.2000 als vollzeitbeschäftigte Erzieherin in die Dienste des Beklagten. Nach § 2 des Arbeitsvertrages gelten für das Arbeitsverhältnis die Arbeitsbedingungen des BAT-KF. Die Klägerin wird beschäftigt in der Evangelischen Kinder- und Familienhilfe C., einem vom Beklagten unterhaltenen Heim für Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. In der Einrichtung C. sind 47 Mitarbeiter tätig. Insgesamt beschäftigt der Beklagte in verschiedenen Einrichtungen, insbes. Kindergärten, ca. 200 Arbeitnehmer, darunter eine Vielzahl von Erziehern.