Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für die gesamte Zeit ihrer bisherigen Beschäftigung einen Anspruch auf Zusatzversorgung erworben hat.
Die am 11. Juni 1944 geborene Klägerin ist seit dem 1. September 1977 bei der Beklagten als Teilzeitangestellte beschäftigt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit schwankte zwischen 12 und 16 Stunden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|