LAG München - Urteil vom 08.05.2008
2 Sa 1140/07
Normen:
TzBfG § 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 30.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 4743/07

Teilzeitverlangen mit Verteilung der Arbeitszeit auf vier Wochentage

LAG München, Urteil vom 08.05.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 1140/07

DRsp Nr. 2008/14833

Teilzeitverlangen mit Verteilung der Arbeitszeit auf vier Wochentage

1. Das Begehren des Arbeitnehmers, die Arbeitszeit am Freitag um acht Stunden auf null zu reduzieren und gleichzeitig von Montag bis Donnerstag um insgesamt vier Stunden zu erhöhen, ist von § 8 Abs. 4 TzBfG gedeckt.2. Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich nicht, dass sich der Arbeitnehmer bei der Verteilung der verringerten Arbeitszeit im Rahmen seiner bisherigen Arbeitszeit bewegen muss und diese nicht an einzelnen Tagen erhöht werden kann; gegen eine solche Einschränkung spricht auch der Zweck des Gesetzes, Teilzeitarbeit zu fördern.

Normenkette:

TzBfG § 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf eine Reduzierung seiner Arbeitszeit von 40 auf 36 Stunden bei einer Verteilung von Montag bis Donnerstag je neun Stunden hat.