LAG Nürnberg - Beschluss vom 17.12.2004
8 TaBV 14/04
Normen:
BetrVG § 98 ; BetrVG § 118 ;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 03.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 32/03

Tendenzbetrieb und Mitbestimmung bei betrieblicher Bildungsmaßnahme

LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2004 - Aktenzeichen 8 TaBV 14/04

DRsp Nr. 2005/9494

Tendenzbetrieb und Mitbestimmung bei betrieblicher Bildungsmaßnahme

»Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Tendenzträgern (hier: Redakteure) zur Teilnahme an einer außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme, die die Managementfähigkeiten schulen soll und damit eine höhere Qualifikation bewirken soll. Bei dieser Auswahl nimmt der Tendenzträger zugleich eine Weichenstellung für die Tendenzbestimmung vor.«

Normenkette:

BetrVG § 98 ; BetrVG § 118 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Entsendung von Redakteurinnen/Redakteuren zu einem Seminar "Medien-Manager"" zusteht.

Die Antragsgegnerin betreibt einen Zeitungsverlag und teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 16.01.2003 (Bl. 5 f. d.A.) mit, dass drei Redakteure an dem Qualifizierungsprogramm "Medien-Management 2003" mit dem Inhalt wie in Blatt 6 d.A. ausgeführt, teilnehmen. Eine Zustimmung hierzu holte sie nicht ein.