I.
Da der Beschluss des Landesarbeitsgerichts der Rechtsbeschwerde nicht unterliegt, wird bezüglich des Vorbringens der Beteiligten in erster Instanz auf den Inhalt des angefochtenen arbeitsgerichtlichen Beschlusses verwiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|