SG Berlin, vom 25.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 55 AS 9238/12
SG Berlin, vom 25.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 55 AS 29349/11
SG Oldenburg, vom 10.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 48 AS 1136/11
BSG, vom 28.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 12/12
Tragfähige Begründbarkeit der Höhe existenzsichernder Leistungen zur Gewährleistung des Existenzminimums; Berechtigung des Gesetzgebers zur nachträglichen Herausnahme einzelner Positionen in Orientierung am Warenkorbmodell
Tragfähige Begründbarkeit der Höhe existenzsichernder Leistungen zur Gewährleistung des Existenzminimums; Berechtigung des Gesetzgebers zur nachträglichen Herausnahme einzelner Positionen in Orientierung am Warenkorbmodell
1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.
Tenor
1. 2.
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