LAG Köln - Urteil vom 06.12.2001
6 (2) TaBV 54/01
Normen:
BetrVG § 99 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 89/00

Treu und Glauben; korrigierende Rückgruppierung

LAG Köln, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen 6 (2) TaBV 54/01

DRsp Nr. 2002/9040

Treu und Glauben; korrigierende Rückgruppierung

»Der Betriebsrat kann einer korrigierenden Rückgruppierung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auch unter dem Aspekt wiedersprechen, dass die Rückgruppierung wegen der Besonderheiten des Falles gegen Treu und Glauben verstößt (hier: Rückgruppierung einer seit 23 Jahren in der angeblich unzutreffenden Vergütungsgruppe eingruppierten Sachbearbeiterin und Sekretärin).«

Normenkette:

BetrVG § 99 ; BGB § 242 ;

Hinweise:

keine Zulassung

Vorinstanz: ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 89/00