1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 12.09.2007 -
2. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger betreffend die Monate November, Dezember 2006 und Januar 2007 eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.499,73 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2007 zu zahlen.
4. Der Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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