A. Der Gesamtbetriebsrat (Antragsteller) und die beteiligte Arbeitgeberin, die Spielbanken betreibt, streiten darüber, ob die auf Betriebsratstätigkeit entfallenden Personalkosten der Betriebsratsmitglieder dem Tronc entnommen werden dürfen.
Die Arbeitgeberin betreibt in Bad A, Bad O und D öffentliche Spielbanken gemäß dem Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1974 (
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