LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.03.2006
13 Sa 774/05
Normen:
TV Soz Sich vom 31.08.1971 § 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 03.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 989/05

Überbrückungsbeihilfe an ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 13 Sa 774/05

DRsp Nr. 2006/19697

Überbrückungsbeihilfe an ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte

»1. Anknüpfungsleistung für die Gewährung einer Überbrückungsbeihilfe an ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte nach § 4 Ziffer 1 b) des Tarifvertrages vom 31.08.1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Soz Sich) kann der Bezug von Arbeitslosengeld II sein. 2. Es ist unzulässig, die Überbrückungsbeihilfe in diesem Falle unter Einbeziehung aller an die Bedarfsgemeinschaft, der der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer angehört, erbrachten Leistungen (ALG II / Sozialgeld) zu berechnen. 3. Zur Berechnung der Überbrückungsbeihilfe gemäß § 4 Ziffer 2 a) TV Soz Sich (Einzelfall)«

Normenkette:

TV Soz Sich vom 31.08.1971 § 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung von Überbrückungsbeihilfe.