Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.02.2014, 2 Ca 1480/13 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 (TV SozSich).
1.) 2.) 3.) 1.) 2.) 3.)
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