LAG Hamm - Urteil vom 12.09.2014
10 Sa 457/14
Normen:
NATO-Truppenstatut ;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 25.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1480/13

Überbrückungsbeihilfe bei Arbeitsverhältnis mit StationierungsstreitkräftenArbeitsverhältnis zum EntsendestaatÜbergang Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf Arbeitgeber

LAG Hamm, Urteil vom 12.09.2014 - Aktenzeichen 10 Sa 457/14

DRsp Nr. 2014/15429

Überbrückungsbeihilfe bei Arbeitsverhältnis mit Stationierungsstreitkräften Arbeitsverhältnis zum Entsendestaat Übergang Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf Arbeitgeber

Ein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften setzt voraus, dass zumindest für zehn Jahre ein Arbeitsverhältnis zum Entsendestaat bestanden hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.02.2014, 2 Ca 1480/13 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

NATO-Truppenstatut ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 (TV SozSich).

1.) 2.) 3.) 1.) 2.) 3.)