LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 23.11.2017
L 14 U 114/14
Normen:
BKV § 3 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 78/10

Übergangsleistungen nach der BKVReichweite eines ProzessvergleichsUnzulässiger Widerspruch

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2017 - Aktenzeichen L 14 U 114/14

DRsp Nr. 2018/11310

Übergangsleistungen nach der BKV Reichweite eines Prozessvergleichs Unzulässiger Widerspruch

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV § 3 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage der Höhe der dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Februar 1999 bis einschließlich 3. Juni 2001 zustehenden Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).