LAG Köln - Urteil vom 13.03.2008
6 Sa 1320/07
Normen:
TVÜ-VKA § 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 3920/07

Überleitung; Höhergruppierung; persönliche Zulage

LAG Köln, Urteil vom 13.03.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 1320/07

DRsp Nr. 2008/18417

Überleitung; Höhergruppierung; persönliche Zulage

»Der Überleitungstarifvertrag (TVÜ-VKA) enthält keine planwidrige Lücke im Hinblick auf die Nichtberücksichtigung der persönlichen Zulage bei der Berechnung des Vergleichsentgelts im Zuge einer Höhergruppierung.«

Normenkette:

TVÜ-VKA § 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Berechnung der Arbeitsvergütung nach Maßgabe des kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren TVöD unter Berücksichtigung der Überleitungsvorschriften des TVÜ-VKA.

Die Klägerin war zunächst in die Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 der Anlage 1 a BAT eingruppiert. Mit Wirkung ab dem 22.07.2002 wurde ihr - wegen Erkrankung der Stelleninhaberin - die Leitung des Außenwohnheims der R übertragen. Dafür erhielt sie eine persönliche Zulage gemäß § 24 Abs. 2 BAT in Höhe von monatlich 217,21 EUR. Nachdem die Leiterin des Wohnheims in den Ruhestand versetzt worden war, wurde der Klägerin mit Wirkung ab dem 01.01.2007 endgültig die Leitung des Wohnheims übertragen. Gleichzeitig wurde ihr mit Schreiben vom 28.12.2006 (Kopie Bl. 7 d. A.) mitgeteilt, dass sie in die Entgeltgruppe 11 Stufe 4 TVöD eingruppiert sei.