I.
Die Beteiligten streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Beteiligten zu 2) und 3), die Mitglieder der Auszubildendenvertretung sind in dem Betrieb T , Berufsbildungsstelle L .
Die Beteiligten zu 2) und 3) schlossen mit der Arbeitgeberin, der Beteiligten zu 1), Berufsausbildungsverträge (Bl. 116 - 117 d.A.) für den Ausbildungsberuf als Kauffrau für Bürokommunikation ab. Nach Abschluss des Tarifvertrages Mitbestimmung TTC versetzte die Beteiligte zu 1) die Beteiligten zu 2) und 3) mit Wirkung zum 1. März 2002 in ihren Betrieb T , Berufsbildungsstelle L . Die Beteiligte zu 2) und 3) bestanden am 3. Februar 2004 die Abschlussprüfung.
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