Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Mai 2021 -
Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt mit ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung die Übernahme der ihr aus der Betreuung ihres Sohns F........... in der Kindertagesstätte "............" in P........ entstandenen Mehrkosten für den Zeitraum vom 1. August 2017 bis zum 30. Januar 2018.
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