OVG Sachsen - Urteil vom 13.01.2023
3 A 455/21
Normen:
SGB VIII analog § 36a Abs. 3 S. 1; GVG § 17 Abs. 2 S. 2; GG Art. 34 S. 3;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 12.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 913/18

Übernahme der ihr aus der Betreuung ihres Sohns in einer weiter entfernt liegenden Kindertagesstätte entstandenen Mehrkosten für Verdienstausfall und Fahrkosten

OVG Sachsen, Urteil vom 13.01.2023 - Aktenzeichen 3 A 455/21

DRsp Nr. 2023/15019

Übernahme der ihr aus der Betreuung ihres Sohns in einer weiter entfernt liegenden Kindertagesstätte entstandenen Mehrkosten für Verdienstausfall und Fahrkosten

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Mai 2021 - 1 K 913/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII analog § 36a Abs. 3 S. 1; GVG § 17 Abs. 2 S. 2; GG Art. 34 S. 3;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt mit ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung die Übernahme der ihr aus der Betreuung ihres Sohns F........... in der Kindertagesstätte "............" in P........ entstandenen Mehrkosten für den Zeitraum vom 1. August 2017 bis zum 30. Januar 2018.