1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit, insbesondere ob die Behandlung einer Ohrenentzündung auf die Berufskrankheit zurückzuführen ist.
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