1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Erstattung von 1.687,33 Euro als Nothelferin für eine stationäre Krankenhausbehandlung einer Patientin in der Zeit vom 5. bis zum 8. Dezember 2014 streitig.
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