LSG Hamburg - Urteil vom 08.11.2021
L 4 SO 86/20
Normen:
SGB XII § 18; SGB XII § 25 S. 1; BGB § 626; BGB § 670; HmbRDG § 3 Abs. 1; HmbRDG § 6;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 28 SO 125/17

Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den Sozialhilfeträger als NothelferAnforderungen an das Vorliegen eines Eilfalls im Hinblick auf die Möglichkeit der Unterrichtung des zuständigen SozialhilfeträgersKein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen aus einem öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis nach dem Verbringen in das Krankenhaus durch den Rettungsdienst der Feuerwehr

LSG Hamburg, Urteil vom 08.11.2021 - Aktenzeichen L 4 SO 86/20

DRsp Nr. 2021/18721

Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den Sozialhilfeträger als Nothelfer Anforderungen an das Vorliegen eines Eilfalls im Hinblick auf die Möglichkeit der Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers Kein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen aus einem öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis nach dem Verbringen in das Krankenhaus durch den Rettungsdienst der Feuerwehr

1. Am Tag der Aufnahme eines Hilfebedürftigen in ein Krankenhaus fehlt es am sozialhilferechtlichen Moment eines Eilfalls im Sinne von § 25 Satz 1 SGB XII, wenn Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers verbleibt. 2. Der Betreiber eines Krankenhauses kann nicht in entsprechender Anwendung von § 670 BGB die Erstattung von Behandlungskosten verlangen, wenn der Patient vom Rettungsdienst der Feuerwehr in das Krankenhaus verbracht wurde.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen,

Normenkette:

SGB XII § 18; SGB XII § 25 S. 1; BGB § 626; BGB § 670; HmbRDG § 3 Abs. 1; HmbRDG § 6;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten in Höhe von 817,39 Euro.

Die Klägerin betreibt das W. Krankenhaus G. in H.. Die Beklagte ist örtlicher Sozialhilfeträger.