Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. November 2018 - 4 K 2173/18 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung des Beklagten, die Kosten für einen Gebärdensprachkurs als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung zu tragen.
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