BGH - Beschluß vom 31.07.2003
III ZR 428/02
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 19.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 24U 57/02

Übernahme eines Sozialplans bei Betriebsübernahme

BGH, Beschluß vom 31.07.2003 - Aktenzeichen III ZR 428/02

DRsp Nr. 2003/10793

Übernahme eines Sozialplans bei Betriebsübernahme

Eine kollektivrechtliche Übernahme eines vereinbarten Sozialplans käme nur als Neuabschluß einer Betriebsvereinbarung in Betracht. Für deren Wirksamkeit wäre die Einhaltung der Schriftform erforderlich (§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe: