LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.12.2009
3 Sa 375/09
Normen:
TV (Arbeitnehmersicherung) § 2 Nr. 1 S. 1; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 30.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 856/09

Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen tariflicher Arbeitnehmersicherung; Selbstbindung der Arbeitgeberin durch Zusage nach Pflichtverletzung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 375/09

DRsp Nr. 2010/1476

Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen tariflicher Arbeitnehmersicherung; Selbstbindung der Arbeitgeberin durch Zusage nach Pflichtverletzung

Sagt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer (ohne hierzu verpflichtet zu sein) schriftlich zu, dass ein verwarntes Verhalten nicht schädlich für die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags ist, wenn kein weiterer gravierender Fehler unterläuft, bindet sich die Arbeitgeberin damit dahingehend, die in der Vergangenheit während der Beschäftigung des Arbeitnehmers aufgetretenen Vertragspflichtverletzungen nur dann bei der Entscheidung über die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer nochmals gravierend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.07.2009 - 1 Ca 856/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.

Normenkette:

TV (Arbeitnehmersicherung) § 2 Nr. 1 S. 1; BGB § 242;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um das Bestehen eines Anspruchs des Klägers auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.