LAG Köln - Urteil vom 06.05.2021
8 Sa 904/20
Normen:
TVPV; BGB § 275 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 117 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 3385/19

Übernahme von HotelkostenAuslegung einer Betriebsvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 904/20

DRsp Nr. 2021/9220

Übernahme von Hotelkosten Auslegung einer Betriebsvereinbarung

Bei dienstlicher Veranlassung besteht ein Anspruch auf Übernahme von Hotelkosten ohne zeitliche Beschränkung.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.09.2020 - 20 Ca 6385/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVPV; BGB § 275 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 117 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Leistungen aus einer Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich und Sozialplan.

1. 2. 3.