SG Berlin, vom 01.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 99 AS 6525/17
Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung gemäß dem SGB IIUmfang der zu übernehmenden Fahrtkosten gemäß § 28 Abs. 4 SGB IIEigentum am Pkw als Voraussetzung für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2022 - Aktenzeichen L 34 AS 1588/18
DRsp Nr. 2023/3652
Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung gemäß dem SGB IIUmfang der zu übernehmenden Fahrtkosten gemäß § 28 Abs. 4SGB IIEigentum am Pkw als Voraussetzung für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten
1. Sofern die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar ist, sind im Rahmen des Anspruchs auf Leistungen der Schülerbeförderung nach § 28 Abs 4SGB II auch die Aufwendungen für Pkw-Fahrten zu berücksichtigen.2. Die Aufwendungen, die durch Fahrten mit dem Pkw von der Wohnung eines Elternteils zur Schule und von der Schule zurück entstehen, sind unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug grundsicherungsrechtlich dem Bedarf des Schülers zuzuordnen.3. Fahrtkosten bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs sind im Rahmen des § 28 Abs 4SGB II durch Rückgriff auf Kilometerpauschalen zu bestimmen. In Anlehnung an § 5 Abs 1BRKG (juris: BRKG 2005) sind 0,20 € pro Kilometer zugrunde zu legen.
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