Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Kosten eines amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren, zu deren Erstattung die Klägerin durch Kostenfestsetzungsbeschluss verpflichtet wurde, übernehmen muss.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|