Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Mai 2017 aufgehoben.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Übernahme von im Oktober 2011 angefallenen Kosten für beschaffte Heizmittel.
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