LAG Hamm - Urteil vom 19.12.2006
9 Sa 1173/05
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 § 317 Abs. 1 § 319 Abs. 1 Satz 1 § 611 Abs. 1 ; ERTV § 11 § 12 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 27.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 6618/04

Überprüfung einer Leistungsbeurteilung durch paritätisch besetzte Kommission - keine Beweiserleichterung bei Wertung individueller Ereignisse

LAG Hamm, Urteil vom 19.12.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 1173/05

DRsp Nr. 2007/9625

Überprüfung einer Leistungsbeurteilung durch paritätisch besetzte Kommission - keine Beweiserleichterung bei Wertung individueller Ereignisse

1. Bei der Übertragung einer Entscheidung arbeitsrechtlicher Fragen auf eine tarifliche (paritätisch besetzte) Kommission handelt es sich um die Delegation der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten im Sinne des § 317 Abs. 1 BGB.2. Die tariflich vorgesehene Kommission zu § 11 ERTV trifft ihre Entscheidung im Beanstandungsverfahren nach § 12 ERTV nach billigem Ermessen.3. Um diese Kommissionsentscheidung gerichtlich zu ersetzen, ist sie im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB als grob unbillig zu qualifizieren.4. Es gibt keine allgemeinen Erfahrungssätze dahingehend, dass eine bestimmte Stelle mit einer bestimmten Person besetzt wird und Beschäftigte ihre Leistung stets in der Kategorie erbringen, die der betroffene Arbeitnehmer für sich in Anspruch nimmt ("übertrifft die Anforderungen"); Beweiserleichterungen (etwa in Form des Anscheinsbeweises) enden bei der Wertung individueller Ereignisse, die erfahrungsgemäß von jedem Menschen nach verschiedenen persönlichen Gesichtspunkten und Motiven bewältigt werden.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 § 317 Abs. 1 § 319 Abs. 1 Satz 1 § 611 Abs. 1 ; ERTV § 11 § 12 ; ZPO § 286 ;

Tatbestand: