LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.09.2018
5 Sa 787/18
Normen:
TV-Tanz-FSP § 25;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 31.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 9328/17
ArbG Berlin, vom 31.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 9328/17

Überprüfung einer Nichtverlängerungsmitteilung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.09.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 787/18

DRsp Nr. 2018/17015

Überprüfung einer Nichtverlängerungsmitteilung

Eine Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Ballettmitglied des Friedrichstadtpalastes ist nur dann wegen unzulässiger Rechtsausübung unwirksam, wenn sie allein aus dem Grund ausgesprochen wird, den Eintritt erhöhten Bestandsschutzes zu verhindern.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.05.2018 (38 Ca 9328/17) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-Tanz-FSP § 25;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung.