LAG München - Urteil vom 27.04.2006
4 Sa 1086/05
Normen:
BetrVG § 111 § 112 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 21.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 3719/05

Überschießender Abfindungsanspruch aus Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle - inzidente Geltendmachung der Unwirksamkeit des Sozialplanes

LAG München, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 1086/05

DRsp Nr. 2006/28014

Überschießender Abfindungsanspruch aus Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle - inzidente Geltendmachung der Unwirksamkeit des Sozialplanes

»Inzident geltend gemachte Unwirksamkeit eines Sozialplanes durch Spruch der Einigungsstelle.«

Normenkette:

BetrVG § 111 § 112 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin die Zahlung einer weitergehenden Abfindung aus einem durch Spruch der Einigungsstelle zu Stande gekommenen Sozialplan geltend.