LAG Hamm - Urteil vom 14.08.2014
15 Sa 343/14
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG;
Vorinstanzen:
ArbG Gelsenkirchen, vom 12.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1558/13

Übersendung einer MehrarbeitsaufstellungErschleichen von ArbeitsentgeltFreigabe der Zahlungen für Mehrarbeit

LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 343/14

DRsp Nr. 2014/17902

Übersendung einer Mehrarbeitsaufstellung Erschleichen von Arbeitsentgelt Freigabe der Zahlungen für Mehrarbeit

Alleine die Übersendung einer Mehrarbeitsaufstellung an die Entgeltabrechnungsabteilung ist kein Betrugs- oder Täuschungsverhalten.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 12.11.2013 - 1 Ca 1558/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 626 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die rechtliche Wirksamkeit zweier arbeitgeberseitiger Kündigungen.

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