ArbG Arnsberg, vom 08.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 516/98
Überstundenvergütung - ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung - Beweiswert selbst gefertigter Afschreibungen
LAG Hamm, Urteil vom 10.06.1999 - Aktenzeichen 8 Sa 94/99
DRsp Nr. 2000/8307
Überstundenvergütung - ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung - Beweiswert selbst gefertigter Afschreibungen
1. Für den vertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Überstundenvergütung reicht die bloße Kenntnis des Arbeitgebers von der Überstundenleistung nicht aus. Erforderlich ist vielmehr eine rechtsgeschäftliche, ggf. konkludent getroffene Vereinbarung über die Leistung von Mehrarbeit, wobei unter den Voraussetzungen des § 612 Abs. 1BGB allein die Abrede über die Vergütung entbehrlich ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.