LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.06.2008
14 Sa 97/07
Normen:
TVöD § 6 Abs. 1 b § 9 (Anhang Sonerregelung A) ; BZTV Nr. 13 (zum BAT) § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; BAT § 15 Abs. 1 ; TVÜ-VKA § 24 ; ArbZG § 3 ; TVG § 4 Abs. 5 ; EG-Richtlinie 2003/88 (Arbeitszeit) Art. 6 b ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 198/07

Überstundenvergütung eines Schulhausmeisters aufgrund nachwirkender Tarifregelung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 97/07

DRsp Nr. 2008/18312

Überstundenvergütung eines Schulhausmeisters aufgrund nachwirkender Tarifregelung

1. Da eine neue tarifliche Regelung für den Bereich der VKA Baden- Württemberg nach Kündigung der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BZTV nicht zustande gekommen ist, gilt, soweit es sich um tarifunterworfene Arbeitsvertragsparteien handelt, gemäß § 4 Abs. 5 TVG die Nachwirkung; an deren Stelle tritt im Einzelfall die im Jahr 1996 von den Parteien vereinbarte Geltung des BAT einschließlich der tariflichen Sonderregelungen für Hausmeister.2. Soweit der Arbeitnehmer erst im Jahr 1996 die Anwendbarkeit des BAT vereinbart hat, galt der Bezirkstarifvertrag Nr. 13 kraft Parteivereinbarung als eine vom System des § 15 BAT abweichende Arbeitszeitregelung; unter Berücksichtigung einer pauschaliert angenommenen regelmäßigen Arbeitsbereitschaft war somit nicht nur eine erhöhte regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich 48,5 Wochenstunden festgelegt sondern darüber hinaus gemäß § 4 Abs. 1 BZTV, dass die über die regelmäßige Arbeitszeit nach § 3 Abs. 1 BZTV hinaus geleisteten Arbeitsstunden zur Hälfte als Überstunden gewertet werden.