Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 23.09.2011, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadenersatz wegen nicht gewährten Urlaubs. Wegen des Parteivortrages und der Sachanträge erster Instanz wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts vom 23.09.2011 Bezug genommen.
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