Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 320.828,91 Euro fest-
gesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten an die Beigeladene zu überweisen ist.
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