LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.01.2022
L 21 U 221/19
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 09.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 196 U 478/14

Überweisung eines Unternehmens an einen anderen UnfallversicherungsträgerGrundsatz der Katasterstetigkeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.01.2022 - Aktenzeichen L 21 U 221/19

DRsp Nr. 2022/15068

Überweisung eines Unternehmens an einen anderen Unfallversicherungsträger Grundsatz der Katasterstetigkeit

Die Voraussetzungen eines Überweisungsanspruchs an einen anderen Unfallversicherungsträger sollen Kontinuität und Rechtssicherheit bezüglich der Zuständigkeit der Träger für die bei ihnen versicherten Unternehmen gewährleisten (Grundsatz der Katasterstetigkeit).

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 320.828,91 Euro fest-

gesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten an die Beigeladene zu überweisen ist.