LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.12.2006
3 Sa 283/06
Normen:
GG Art. 1, 2 ; BGB § 242 § 611 § 626 ; KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 02.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 435/05

Überwiegendes Arbeitgeberinteresse an Nichtbeschäftigung trotz erfolgreicher Kündigungsschutzklage - Gefahr für das Vermögen der Arbeitgeberin und Gefährdung Unbeteiligter durch vorsätzliches Herbeiführen von Verkehrsunfällen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.12.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 283/06

DRsp Nr. 2007/5816

Überwiegendes Arbeitgeberinteresse an Nichtbeschäftigung trotz erfolgreicher Kündigungsschutzklage - Gefahr für das Vermögen der Arbeitgeberin und Gefährdung Unbeteiligter durch vorsätzliches Herbeiführen von Verkehrsunfällen

»1. Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG 27.02.85 - GS 1/84 - zu C. II 2c).2. Diese "zusätzlichen Umstände" sind solche, die nicht bereits Gegenstand der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung nach § 626 BGB oder § 1 KSchG sind. Maßgeblich sind vielmehr solche Umstände, die neben den für die Voraussetzung zur Rechtfertigung der Kündigung vorzutragenden Tatsachen die Interessenlage der Beteiligten prägen. Hierbei sind diejenigen Interessen des Arbeitgebers denjenigen des Arbeitnehmers gegenüber zu stellen.