LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.11.2004
16 Sa 380/04
Normen:
BGB § 134 ; FPersG § 3 ; BetrVG § 77 Abs. 3 ;
Fundstellen:
MDR 2005, 1000
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 19.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 182/03

Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in einzelvertragliche Regelung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2004 - Aktenzeichen 16 Sa 380/04

DRsp Nr. 2005/6309

Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in einzelvertragliche Regelung

»Eine unwirksame Betriebsvereinbarung kann im Wege der Umdeutung zum Inhalt der Einzelverträge werden. Voraussetzung ist die Feststellung eines Bindungswillens des Arbeitgebers über die Betriebsvereinbarung hinaus.«

Normenkette:

BGB § 134 ; FPersG § 3 ; BetrVG § 77 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt mit der Klage restliche Vergütung für den Zeitraum von Januar 2003 bis November 2003.

Der 1942 geborene Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern seit dem 25.02.1964 als Fahrer beschäftigt.

Der Kläger war zunächst tätig für die Firma A. Sch. GmbH. Diese Firma wurde zum 01.10.1999 durch die Firma N. GmbH & Co. KG aufgekauft. Ab diesem Zeitpunkt firmierte das Unternehmen unter der Bezeichnung A. Sch. GmbH.