LAG Niedersachsen - Beschluss vom 15.11.2018
7 TaBV 20/18
Normen:
BetrVG § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 14.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 8/17

Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Personalstellenberechnung nach der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 7 TaBV 20/18

DRsp Nr. 2019/3781

Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Personalstellenberechnung nach der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie

Aus § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG folgt ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats über den Inhalt der Personalstellenberechnung nach der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie.

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 14. Februar 2018 - 4 BV 8/17 - abgeändert:

Die Beteiligten zu 2) und 3) werden verpflichtet, den Betriebsrat über den Inhalt der Personalstellenberechnung nach Psych-PV für das 1. - 4. Quartal 2017 gesamtschuldnerisch durch Vorlage der Unterlagen zu unterrichten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 92 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) und 3) zur Unterrichtung des Betriebsrats über den Inhalt der Personalstellenberechnung nach der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie - Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) für das 1. - 4. Quartal 2017.